Begutachtungsablauf

Erfahren Sie mehr über den Prozess unserer verschiedenen psychologischen Begutachtungen.

Die Teilnahme an einer Begutachtung ist grundlegend freiwillig. Die Begutachtung kann als Ganzes oder auch in Teilen abgelehnt werden. Es werden keine Untersuchungen ohne das Einverständnis der beteiligten oder – im Falle der Untersuchung von Minderjährigen – sorgeberechtigen Personen durchgeführt. Gegenüber dem auftraggebenden Gericht oder der Behörde besteht eine Offenbarungspflicht, gegenüber Dritten hingegen unterliegen wir als Berufspsycholog:innen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Familienrechtliches Verfahren

Im familienrechtlichen Verfahren beinhaltet die Begutachtung in der Regel die Analyse des vom Gericht zur Verfügung gestellten Aktenmaterials, Explorationsgespräche mit Eltern und befragungsfähigen Kindern, testpsychologische- und entwicklungsdiagnostische Untersuchungen, die Beobachtung der Eltern-Kind-Interaktion (gegebenenfalls auch im Rahmen von Hausbesuchen) und die Einholung von Fremdanamnesen. Dabei werden Fachkräfte interviewt, die mit der Familie arbeiten oder im Kontakt stehen. Der Begutachtungsprozess dauert nach Beginn meistens zwischen 3 bis 5 Monaten, kann im Einzelfall aber auch davon abweichen.

Kriminalprognostische Diagnostik

Die kriminalprognostische Diagnostik setzt sich gemeinhin aus der Analyse des gerichtlichen Aktenmaterials und einer ausführlichen psychodiagnostischen Exploration der untergebrachten Person zusammen. Darüber hinaus werden Behandlungs- oder Unterbringungsunterlagen der zu begutachten Person eingesehen und – sofern vorhanden – Interviews mit involvierten Fachkräften geführt. Aus den gesammelten Informationen kann anschließend zum einen eine statistische Ausgangswahrscheinlichkeit für erneutes kriminelles Verhalten ermittelt werden, zum anderen werden die tatauslösenden Faktoren im Rahmen eines individuellen Delinquenzmodells identifiziert und auf Fortbestehen beurteilt. Die abschließende kriminalprognostische Einschätzung setzt sich sowohl aus dem statistischen Ausgangsrisiko als auch der Individualanalyse zusammen. Der Zeitrahmen einer solchen Begutachtung beträgt in der Regel nach Beginn zwischen 2 bis 4 Wochen, kann im Einzelfall aber abweichen.

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